Staatliche Förderung von Handwerksleistungen
Durch die steuerliche Begünstigung von Renovierungsmaßnahmen werden Malerarbeiten durch unseren Malerbetrieb noch attraktiver
Steuerbonus für Handwerksleistungen nach § 35a Abs. 2 S. 2 EStG
Sie dürfen bis max. 1200 € im Jahr
= 20% auf 6000 € Arbeitsleistung
direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen.
für Erhaltungs-, Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen
im Privathaushalt, ob Mieter oder Eigentümer ist egal